Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)
u.a. Baudenkmäler, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Gefördert wird nur Substanzerhaltung und Restaurierung, nicht jedoch:
Renovierungsarbeiten,
Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen,
Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Laufzeit: längstens 7 Jahre,
Land beteiligt sich an den aus Bundesmitteln zu fördernden Maßnahmen mit gleichhohen, mindestens aber angemessenen Haushaltsmitteln,
Der Landeskonservator nimmt zur nationalen Bedeutung positiv Stellung und befürwortet die geplanten denkmalpflegerischen Maßnahmen aus seiner fachlichen Sicht.
10 Mill. €
Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI); Umsetzung und Begleitung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial
12 Mill. €